Ortspartei Geuensee
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Die SVP Geuensee heisst Sie herzlich willkommen. Wir freuen uns, dass Sie sich für uns interessieren. Hier informieren wir Sie über uns – die SVP Geuensee – aber auch über Themen, welche die Gemeinde Geuensee, den Kanton Luzern und unser Land bewegt.
Herzlichen Dank, Ihre SVP Geuensee
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Präsidentin
Eveline Dahinden 6232 Geuensee
Vizepräsidentin
Schaeli Schärli 6232 Geuensee
Beisitzer & Aktuar
Pius Egli 6232 Geuensee
Kasse / Event-Management
Rosa Betschart 6232 Geuensee
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Werden Sie noch heute Mitglied der Ortspartei SVP Geuensee. Gerne nehmen wir Ihre Anfrage entgegen und nehmen mit Ihnen Kontakt auf.
Mitgliedschaft beantragen unter: https://www.svp-lu.ch/mitmachen/mitglied-werden
SVP Geuensee Eveline Dahinden Ahornweg 8 6232 Geuensee
Tel. 041 535 55 61
MITGLIEDSBEITRÄGE
Einzelmitglied Fr. xx.- / Jahr
Familienmitglied pro Person Fr. xx.- / Jahr
Bank, 6002 Luzern
CHxxx / Konto Nr. 55- xx -
SVP Geuensee
Jahresprogramm
2023
Datum Zeit Anlass Ort Donnerstag, 12. Oktober 2023 19.30 Uhr Ortsparteipräsidenten-Konferenz Horw Sonntag, 22. Oktober 2023 Abstimmung / Nationalratswahlen Urnenbüro, Geuensee Montag, 13. November 2023 20:00 Uhr Orientierungsversammlung Ort noch offen Donnerstag, 23. November 2023 19:30 Uhr Gemeindeversammlung Gemeindesaal, Geuensee Sonntag, 26. November 2023 Abstimmungssonntag Urnenbüro Geuensee Donnerstag, 07. Dezember 2023 19.30 Uhr Jahresabschluss – Höck Ort noch offen -
1. Name und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen Schweizerische Volkspartei der Gemeinde Geuensee (nachstehend
«Ortspartei» genannt) besteht im Sinne einer politischen Partei ein Verein gernäss Art. 60 II
ZGB. Die SVP der Gemeinde Geuensee ist eine Ortspartei der Schweizerischen Volkspartei des
Amtes Sursee und des Kantons Luzern. Der Sitz der Ortspartei ist die Gemeinde ihrer Tätigkeit.
Art. 2
Ziel der Ortspartei ist die Förderung der SVP-Politik in der Gemeinde durch politische
Basisarbeit. Als Richtlinie gelten die jeweiligen kantonalen und schweizerischen
Parteigrundsätze und Aktionsprogramme.
2. Mitgliedschaft
Art. 3
Der Beitritt zur Ortspartei steht allen Personen offen, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben
und sich zu den Grundsätzen der Schweizerischen Volkspartei bekennen. Die Mitgliedschaft
erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Ausscheidende Mitglieder verlieren jeden
Anspruch auf das Vereinsvermögen. Die Statuten der SVP Kanton Luzern gelten ergänzend.
Art. 4
Die Ortspartei erhebt den von der kantonalen Delegiertenversammlung festgelegten
Jahresbeitrag. Personen, die den Jahresbeitrag entrichten. sind zugleich Mitglied der Amtsund
Kantonalpartei und erhalten die SVP-Unterlagen. Personen, die den festgelegten
Jahresbeitrag nicht entrichten, sind nur Mitglieder der Ortspartei und erhalten keine
Unterlagen vom Kanton.
Art. 5
Die Mitglieder haften für die Vereinsschulden nur in der Höhe des Mitgliederbeitrages.
Art. 6
Die Ortspartei entrichtet an die Amtspartei aus den Mitgliederbeiträgen einen an der
Amtsdelegiertenversammlung festgelegten Betrag. Die Ortspartei ist zudem verpflichtet, dem
Amtsvorstand ein aktuelles Mitgliederverzeichnis und Statuten zur Verfügung zu stellen.
3. Organe
Art. 7
Die Organe der Ortspartei sind die Ortsparteiversammlung, der Ortsparteivorstand und die
Rechnungsrevisoren.
Die Ortsparteiversammlung
Art. 8
Die Ortsparteiversammlung ist das oberste Organ der OrtsparteL Sie wird mindestens einmal
pro Jahr einberufen und nimmt Stellung zu wichtigen Gemeindeangelegenheiten. zu Wahlen
und Abstimmungen. Ferner fallen ihr folgende Aufgaben zu:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Ortsparteiversammlung
b) Genehmigung der Jahresrechnung
c) Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten
d) Wahl des Ortsparteivorstandes und des Ortsparteipräsidenten
e) Wahl der Rechnungsrevisoren
I) Änderung der Statuten der Ortspartei
g) Auflösung der Partei
Art. 9
Die Einladung mit Traktandenliste ist mindestens 3 Wochen vor der Ortsparteiversammlung
bekannt zu geben. Anträge sind 10 Tage vor der Parteiversammlung schriftlich an den
Ortsparteipräsidenten zu richten.
Art. 10
Den Vorsitz der Ortsparteiversammlung führt der Präsident, bei dessen Verhinderung
Vizepräsident. Der Vorsitzende bestimmt den Protokollführer und die Stimmenzähler.
Art. 11
Über Beschlüsse und Wahlen ist Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom
Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Art. 12
2/3 der anwesenden stimmberechtigten Parteimitglieder können geheime Wahlen und/oder
Abstimmungen verlangen.
Art. 13
Ausserordentliche Ortsparteiversammlungen können auf Antrag des Vorstandes, oder wenn
1/5 der Ortsparteimitglieder dies verlangen, einberufen werden.
Der Ortsparteivorstand
Art. 14
Der Ortsparteivorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern und konstituiert sich, mit Ausnahme des
Präsidenten, nach seiner Wahl durch die Ortsparteiversammlung selbst.
Art. 15
Alle Wahlen erfolgen auf die Dauer von 4 Jahren. Wiederwahl ist möglich. Allfällige
Ersatzwahlen werden ausschliesslich für die verbleibende Amtsperiode vorgenommen.
Art. 16
Der Ortsparteivorstand führt die Geschäfte der Ortspartei gernäss Art. 36 der Statuten der SVP
Kanton Luzern. Ihm obliegen überdies sämtliche Aufgaben, die nicht einem anderen Organ
zugewiesen sind.
Art. 17
Der Ortsparteivorstand tagt auf Einladung des Präsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern.
Jedes Vorstandsmitglied kann beim Präsidenten schriftlich die Einberufung einer Sitzung
verlangen.
Rechnungsrevisoren
Art. 18
Die Rechnungsrevisoren haben die Jahresrechnung zu prüfen und zu Handen der
Ortsparteiversammlung den Revisorenbericht zu verfassen.
4. Finanzen
Art. 19
Die Ortspartei finanziert ihre Tätigkeit wie folgt:
a) aus den Mitgliederbeiträgen
b) aus den Beiträgen von Mandatsinhabern in der Gemeinde
c) aus freiwilligen Beiträgen
d) aus dem Ertrag spezieller Finanzierungsaktionen
Art. 20
Der Ortsparteikassier betreut das Finanzwesen der Ortspartei nach Weisung der
Ortsparteiversammlung und des Ortsparteivorstandes.
5. Statutenrevisionen
Art. 21
Für die Revision der Statuten der Ortspartei ist eine 2/3 Mehrheit der an der betreffenden
Ortsparteiversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich. Überdies
bedürfen die Statuten der Ortspartei der Genehmigung durch den Amtsparteivorstand.
6. Auflösung der Ortspartei
Art. 22
Anträge auf Auflösung der Ortspartei sind dem Ortsparteivorstand zu unterbreiten. Der
entsprechende Antrag ist der Ortsparteiversammlung inner! drei Monaten zum Entscheid
vorzulegen. Der Auflösungsbeschluss erfordert eine Mehrheit von 3/4 aller anwesenden
stimmberechtigten Mitgliedern.
Art. 23
Das Vermögen der Ortspartei wird im Falle einer Auflösung der SVP Amt Sursee zur Verfügung
gestellt, die es einer späteren neu gegründeten Ortspartei derselben Gemeinde wieder
rückerstattet. Besteht auch die SVP Amt Sursee zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, ist das
Vermögen der SVP Kanton Luzern zur Verfügung zu stellen. Alle weiteren
Liquidationshandlungen obliegen dem Ortsparteivorstand.
7. Schlussbestimmungen
Art. 24
Soweit die vorliegenden Statuten der Ortspartei keine Regelung kennen, gelten ergänzend
die Statuten der SVP Amt Sursee und der SVP Kanton Luzern in ihrer jeweils gültigen Form.
Art. 25
Die vorliegenden Statuten wurden durch die Ortsparteiversammlung vom 27. Juni 2005
angenommen und treten nach erfolgter Genehmigung durch den Amtsparteivorstand in
Kraft.
SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern
Tel. 041 / 250 67 67
E-Mail sekretariat@svplu.ch
Spenden: IBAN:
CH 39 0900 0000 6002 9956 1